Vorlesungs­verzeichnis

Wahllehrveranstaltung Individuelle Schwerpunktsetzung (pi; 4 ECTS)

Alle 'Staatsbürger' sind vor dem Gesetz gleich? Heteromaskuline Repräsentationen von Geschlecht in Wörterbüchern, der Amtssprache und Normtexten

240041 PS 2021S

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Moodle

Vortragende der Germanistik:

Die Lehrveranstsaltung wird digital abgehalten:

FR 05.03.2021 11.30-13.00
FR 19.03.2021 11.30-13.00
FR 26.03.2021 11.30-13.00
FR 16.04.2021 11.30-13.00
FR 23.04.2021 11.30-13.00
FR 30.04.2021 11.30-13.00
FR 07.05.2021 11.30-13.00
FR 14.05.2021 11.30-13.00
FR 21.05.2021 11.30-13.00
FR 28.05.2021 11.30-13.00
FR 04.06.2021 11.30-13.00
FR 11.06.2021 11.30-13.00
FR 18.06.2021 11.30-13.00
FR 25.06.2021 11.30-13.00

Es kann zu weiteren Änderungen kommen, informieren Sie sich bitte regelmäßig über MOODLE und das VVZ.

 

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Auszug aus dem Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG):
(1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

• Dekonstruktion der Vorherrschaft androzentrischer und heteronormativer Versprachlichung in Wörterbüchern, Behördenkommunikation und Rechtstexten.

• Auseinandersetzung mit „unversprachlichten“/nicht benannten, aber rechtsunterworfenen Frauen, Homo- Transsexuellen/-gender und Interpersonen sowie deren Marginalisierung unter Berücksichtigung der Rechtspraxis (z.B. länderspezifischer Unterschiede) vor dem Hinter-grund der Emanzipation aller Mensch*innen.

• Hinterfragung der „Verteidigung“ präfeministischer binärer Versprachlichung von Geschlecht in Rechtstexten in der grammatischen Form des generischen Maskulinums als Überbegriff für alle („Generalklausel“); die genderkritische Dekonstruktion des Heteromännlichen als hegemonial bei Hyperonymen wie ‚der Staatsbürger‘ oder ‚der Mensch‘.

• Die kritische Betrachtung der Bevorzugung des Maskulinums in der Grammatik durch die Genus-Sexus-Kongruenz sowie der morpho-semantische Zusammenfall des Nomen Agentis mit der maskulinen Personenbezeichnung (generisches Maskulinum) stehen im Mittelpunkt. Weiters spielen das Auseinanderdriften des grammatischen mit dem sogenannten „natürlichen“ Geschlecht und die Entpersonalisierung/Verdinglichung durch das neutrale Genus eine Rolle. Dies ist semantisch nur für Mensch*innen bestimmt, die nicht als heteromaskulin gelten.

• Im Zentrum steht die Analyse präfeministischer Personenreferenzen in Behördenkommuni-kation und Normtexten. Wer ist bereits versprachlicht und wer wird nach wie vor unter das generische Maskulinum subsumiert? Ist die Heterofrau, sind die Homosexuellen, Transgender bereits berücksichtigt? Ist ihre Gleichstellung bereits anerkannt? Und wie sieht es mit den Interpersonen aus? Wie wären sie zu berücksichtigen und in welchen Kontexten spielt ihre Benennung explizit und nicht nur implizit rechtlich eine Rolle (z.B. Namensrecht, Familien-recht oder das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung)?

• Mögliche Lernziele sollen die Dekonstruktionen von Personenreferenzen und Ergänzungen durch Eigenbezeichnungen der „Unbenannten“ oder konkrete Vorschläge bzw. Neudefinitio-nen der untersuchten Lemmata unter dem Gesichtspunkt eines inklusiven Mensch*innen-konzeptes sein.

 

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

- regelmäßige Anwesenheit (max. 3 unentschuldigte Absenzen)
- Mitarbeit/aktive Beteiligung an den Diskussionen
- Referat (freier Vortrag, Power-Point-Präsentation und/oder Handout)
- Proseminar-Arbeit (Umfang: 15 Seiten Fließtext mit 1,5 Zeilenabstand)

 

Literatur

Die Literatur wird bekanntgegeben.

 

Prüfungsstoff

- Feministische/Maskulinistische Theorie, Gendertheorie, Diversity und Queer Studies
- Feministische Linguistik und Genderlinguistik
- Angewandte Rechtslinguistik/Computer-assisted legal linguistics
- Rechtssemantik und Rechtspragmatik
- kritische Diskursanalyse/Diskursanalytische Mehrebenenanalyse
- Lexikologie/-graphie, Semantik/Wortbildung
- Plurizentrismus
- sprach- und rechtswissenschaftl. Argumentation auf Basis oben genannter Theorien/Bewegungen

 

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die PS-Note setzt sich aus regelmäßiger Anwesenheit sowie schriftlichen und mündlichen Teil-leistungen zusammen, wobei ein Referat gehalten werden und die PS-Arbeit positiv sein muss.