Vorlesungs­verzeichnis

Neuere deutsche Literatur: Gespenster, Geister und andere Spukgestalten.

Unheimliche Geschichten.

100176 KO 2017S

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Vortragende:

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Gespenstermotive entstammen dem Aberglauben einer animistisch-magischen - jedenfalls vorrationalen - Epoche. Interessanterweise finden sie gerade seit der Aufklärung (wieder) verstärkt Eingang in die Literatur, freilich nicht mehr im Sinne der Repräsentation eines dämonistischen Weltbildes, sondern als Metaphern für Unerklärliches, Unbegreifliches, für unbewusste Ängste und Verstörungen auch in der modernen - rationalen - Welt.
Die Gespenstergeschichte (oft auch als Spukgeschichte, Schauergeschichte, unheimliche Geschichte bezeichnet) gehört wohl nicht zu den prominenten Literaturgattungen, hat aber - im Zusammenhang mit der Phantastikforschung - in den letzten Jahren stärkere Beachtung gefunden, wobei vor allem psychoanalytische, werkimmanente und soziologische Ansätze interessieren.
Im Konversatorium soll die bisherige Forschungsdiskussion aufgegriffen und kritisch überprüft werden (besonders Gespenstergeschichte und phantastische Literatur, "Lust an der Angst" [R. Alewyn], die Typologie D. Webers). Gedacht ist an die Interpretation von Texten vor allem aus den beiden Höhepunkten in der Geschichte der Gattung, der Romantik (E.T.A. Hoffmann) und der Zeit von der Jahrhundertwende bis zum Ersten Weltkrieg (K.H. Strobl, G. Meyrink). Es sollen aber auch einige moderne Gespenstergeschichten (von W. Bergengruen, besonders M.L. Kaschnitz) einbezogen werden.

 

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Referat, Beteiligung an Diskussionsrunden, Protokoll, mündliche Abschlussprüfung.

 

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Zur positiven Absolvierung der Lehrveranstaltung sind vier Teilleistungen zu erbringen:
1. Referat + Disposition (30%), 2. Beteiligung an einer Diskussionsrunde (15%), 3. einmalige Protokollführung (15%), 4. mündliche Abschlussprüfung (40%). Die Beurteilung erfolgt nach dem gesetzlich vorgegebenen Beurteilungsmaßstab.
Es besteht Anwesenheitspflicht.