Masterseminar Sprachwissenschaft: Autoritärer Sprachgebrauch
100169 SE 2026S
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Dienstag, 17.03.2026 13:15-14:45 Seminarraum 4 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Autoritärer Sprachgebrauch stellt Einflussnahme auf die Sprachverwendung anderer dar. Er entfaltet seine Macht nicht nur durch offene Verbote oder Befehle, sondern vor allem dadurch, wie Sprache strukturiert, an Vorschriften angepasst und emotional aufgeladen wird. Sprache ist nie neutral: Sie prägt Wahrnehmung, Denken und letztlich auch Handeln. Ein zentrales Merkmal autoritären Sprachgebrauchs ist die Einschränkung des Sagbaren. Bestimmte Begriffe werden vorgegeben, andere delegitimiert oder tabuisiert. Personen oder Institutionen wollen einen Rahmen errichten, der sprachliches Handeln bestimmt; wer diesen Rahmen verlässt, riskiert Sanktionen – sei es durch soziale Ausgrenzung, institutionelle Strafen oder subtile Abwertung. Das vielleicht bekannteste aktuelle Beispiel dafür ist die Genderdebatte.
Autoritärer Sprachgebrauch bedeutet aber auch, dass Menschen mit der Zeit diese sprachlichen Vorschriften oder Grenzen bewusst oder unbewusst annehmen. Sie zensurieren sich selbst, noch bevor ein äußerer Zwang greift. Besonders wirksam ist autoritärer Sprachgebrauch dort, wo Machtverhältnisse ungleich sind, etwa in Bildung, Verwaltung oder Arbeitswelt. Hier wird Sprache häufig mit Leistungsbewertung, Anerkennung oder Karrierechancen verknüpft. Wer sich sprachlich anpasst, erhöht seine Chancen; wer widerspricht, riskiert Nachteile. Dadurch wird nicht nur das Sprechen, sondern auch das Denken diszipliniert.
Autorität über Sprache bedeutet Deutungshoheit. Politisch dient sie der Stabilisierung von Macht, der Legitimation von Entscheidungen und der Steuerung öffentlicher Meinung. Sozial erfüllt sie das Bedürfnis nach Ordnung, Identität und moralischer Orientierung. Psychologisch bietet sie Sicherheit: Klare Sprachregeln reduzieren Unsicherheit in komplexen Situationen. Für Organisationen und Unternehmen ist sprachliche Kontrolle zudem ein Effizienz- und Imageinstrument – sie verhindert Abweichungen und stärkt die gewünschte Außendarstellung.
Die Lehrveranstaltung soll linguistisches Problembewusstsein schaffen und etwa auf diese Fragenkomplexe eingehen: Das Individuum und seine Sprache ‒ Kommunikationsarten ‒ Sprachsteuerung: aktiv und passiv ‒ Systemische und pragmatische Sprachbetrachtungen ‒ Sprachkritik und Sprachplanung ‒ Orthografie und Grammatik in der Gesellschaft ‒ Sprachvorschreibungen in Bildungseinrichtungen ‒ Normierungsdebatten ‒ Formen und Strategien in der Genderdebatte ‒ Sprache in totalitären Systemen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Beiträge aller Lehrveranstaltungstypen der SPL 10 können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden; dazu zählen insbesondere Arbeiten der Pro-, Bachelor- und Masterseminarstufe, aber auch Lehrveranstaltungsprüfungen (z.B. Vorlesungsprüfung) und Teilprüfungen (z.B. Zwischentest, 'Hausübungen').
Abschlussarbeit von mind. 25 Seiten Haupttext. Abgabe bis 31.7.2026. Danach erfolgen in 4 Wochen Korrekturen und Notenvorschlag (also bis 31.8.2026). Alle Arbeiten können bei negativer Beurteilung, aber auch sonst in einer überarbeiteten Fassung noch einmal abgegeben werden. Spätester endgültiger Abgabetermin ist der 30.9.2026.
Beurteilt werden: Referat, Mitarbeit, Übungen, Abschlussarbeit. Hauptgewicht liegt auf der schriftlichen Arbeit.
Der Einsatz von KI ist in jeglicher Form verboten.
Literatur
Wird ab der 1. Einheit laufend bekannt gegeben; selbstständiges Bibliografieren notwendig.
Prüfungsstoff
Es werden keine Prüfungen abgehalten.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der SPL10 sind grundsätzlich anwesenheitspflichtig.
Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung.Maximal zweimaliges Fehlen ist erlaubt. Eine konsequenzlose Abmeldung ist bei wöchentlichen Lehrveranstaltungen bis vor der dritten LV-Einheit (= 17.3.2026) möglich, bei 14-tägigen Lehrveranstaltungen und Blöcken bis vor dem zweiten Termin.Modul V Masterseminar mit Zusatzleistung aus dem Master Deutsche Philologie (12 ECTS): Für die Aufwertung des Seminars um 6 ECTS muss eine verpflichtende schriftliche Mehrleistung (10 Seiten Haupttext) erbracht werden, d.h. es muss eine Seminararbeit im Umfang von 35 Seiten Haupttext verfasst werden.
Abkürzungen: ÄdL: Ältere deutsche Sprache und Literatur – DaF/Z: Deutsch als Fremd- und Zweitsprache – FD: Fachdidaktik Deutsch – NdL: Neuere deutsche Literatur – SpraWi: Sprachwissenschaft
