Vorlesungs­verzeichnis

Einführung in die Literaturwissenschaft: Neue Sachlichkeit

100150 EU 2025W

Ansicht in u:find »

Moodle

Vortragende:

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Übung Einführung in die Literaturwissenschaft mit dem Schwerpunkt "Neue Sachlichkeit" wird theoretisch-methodisches Fachwissen über die Lektüre und Diskussion von unterschiedlichen Textsorten (Erzählungen, Dramen, Gedichte, aber auch literarische Reportagen und Hörspiele) vermittelt und angewandt. Im Fokus steht dabei die neusachliche Literatur der 1920er und frühen 1930er Jahre, die von Autor:innen wie Alfred Döblin, Vicky Baum, Egon Erwin Kisch, Gabriele Tergit, Joseph Roth, Mascha Kaléko und Marieluise Fleißner verfasst wurde. Die Übung wird einen Überblick über die Literaturproduktion und die theoretischen Debatten der Neuen Sachlichkeit vermitteln, zu denen u.a. die Erörterung des Verhältnisses von literarischem und journalistischem Schreibstil, das Bild der sogenannten ,Neuen Frau' und die medienadäquate Thematisierung von sozialen Missständen zählen.

Die EU Einführung in die Literaturwissenschaft vermittelt exemplarisch und praxisorientiert literaturwissenschaftliche Textanalyse. Der textanalytische Schwerpunkt wird ergänzt durch die Vermittlung fachspezifischer Schlüsselqualifikationen des wissenschaftlichen Arbeitens (Recherche, Zitierregeln, Umgang mit Fachliteratur) und der Editionswissenschaft.

In der EU Einführung in die Literaturwissenschaft werden
-) methodische Grundlagen sowie das dazugehörige literaturwissenschaftliche Begriffsinventar erarbeitet und angewendet, um eine systematische Beschreibung und Analyse literarischer Texte zu ermöglichen,
-) literarische Texte intensiv gelesen und nach literaturwissenschaftlichen Kategorien beschrieben und analysiert,
-) Sensibilität und Problembewusstsein im Umgang mit literarischen Texten gefördert, um einen selbständigen, reflektierten und kritischen Umgang mit literarischen Texten zu ermöglichen,
-) Grundkenntnisse in der Editionswissenschaft vermittelt,
-) Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens und Schreibens in der Literaturwissenschaft vermittelt und an konkreten Aufgabenstellungen praktisch erprobt,
-) Bewusstsein und Verantwortung für eine Ethik des wissenschaftlichen Handelns (Stichwort: Plagiat!) geschaffen.

 

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

1. Regelmäßige Anwesenheit + aktive Mitarbeit
2. Termingerechte Lektüre der Pflichtliteratur
3. Schriftliche Hausübungen
4. Schriftlicher Zwischentest oder andere schriftliche Prüfungsarbeiten wie z.B. Exposés, Textanalysen, Mini-PS-Arbeiten
5. Schriftlicher Abschlusstest

Schriftliche Beiträge aller Lehrveranstaltungstypen der SPL 10 können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden; dazu zählen insbesondere Arbeiten der Pro-, Bachelor- und Masterseminarstufe, aber auch Lehrveranstaltungsprüfungen (z.B. Vorlesungsprüfung) und Teilprüfungen (z.B. Zwischentest, 'Hausübungen'). Die Verwendung von Künstlicher Intelligenz ist für die Erstellung von schriftlichen Beiträgen Ihrerseits nicht erlaubt.

 

Literatur

Die Primärliteratur wird in der ersten Einheit bekanntgegeben und wird über die Plattform Moodle bereitgestellt.

Auswahl Sekundärliteratur (UB online verfügbar):
Martinez, Matias und Michael Scheffel: Einführung in die Erzähltheorie. 11., überarb. und aktual. Auflage, München: Beck 2019.
Schößler, Franziska: Einführung in die Dramenanalyse. 2., aktual. und überarb. Auflage, Stuttgart: Metzler 2017.
Felsner, Kristin, Holger Helbig und Therese Manz: Arbeitsbuch Lyrik. 2., aktual. Auflage, Berlin: Akademie Verlag 2012.

Erste allgemeine Einführung / Zusatz für Interessierte:
Sabina Becker: Neue Sachlichkeit. In: Handbuch Weimarer Republik. Hg. von Robert Krause und Maren Lickhardt. 2024, 52-63.

 

Prüfungsstoff

Alle in der Lehrveranstaltung behandelten Inhalte.

 

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der SPL10 sind grundsätzlich anwesenheitspflichtig.
Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung.
Maximal zweimaliges Fehlen ist erlaubt. Eine konsequenzlose Abmeldung ist bei wöchentlichen Lehrveranstaltungen bis vor der dritten LV-Einheit möglich, bei 14-tägigen Lehrveranstaltungen und Blöcken bis vor dem zweiten Termin.