Vorlesungs­verzeichnis

Einführung in die Literaturwissenschaft: Literatur der 1990er/2000er

100149 EU 2026S

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Vortragende:

Nächster Termin

Montag, 27.04.2026 18:30-20:00 Seminarraum 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5

 

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die EU Einführung in die Literaturwissenschaft vermittelt exemplarisch und praxisorientiert literaturwissenschaftliche Textanalyse. Der textanalytische Schwerpunkt wird ergänzt durch die Vermittlung fachspezifischer Schlüsselqualifikationen des wissenschaftlichen Arbeitens (Recherche, Zitierregeln, Umgang mit Fachliteratur) und der Editionswissenschaft.

Erprobt wird das theoretisch-methodische Handwerkszeug anhand ausgewählter Texte u.a. von Kathrin Röggla, Nora Gomringer, Durs Grünbein, Jan Wagner, Christian Kracht und Judith Hermann. Mit dieser Auswahl sollen einerseits neue literarische ,Strömungen‘ (u.a. Pop, „Neue Nüchternheit“, Drama der Ökonomie) der 1990er und 2000er exemplarisch in den Fokus rücken und andererseits - nicht nur, aber auch - Texte thematisiert werden, die sich als ,Literatur der Mitte‘ zwischen eingeschränkter und Massenproduktion verstehen lassen.

In der EU Einführung in die Literaturwissenschaft werden
-) methodische Grundlagen sowie das dazugehörige literaturwissenschaftliche Begriffsinventar erarbeitet und angewendet, um eine systematische Beschreibung und Analyse literarischer Texte zu ermöglichen,
-) literarische Texte intensiv gelesen und nach literaturwissenschaftlichen Kategorien beschrieben und analysiert,
-) Sensibilität und Problembewusstsein im Umgang mit literarischen Texten gefördert, um einen selbständigen, reflektierten und kritischen Umgang mit literarischen Texten zu ermöglichen,
-) Grundkenntnisse in der Editionswissenschaft vermittelt,
-) Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens und Schreibens in der Literaturwissenschaft vermittelt und an konkreten Aufgabenstellungen praktisch erprobt,
-) Bewusstsein und Verantwortung für eine Ethik des wissenschaftlichen Handelns (Stichwort: Plagiat!) geschaffen.

 

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

1. Regelmäßige Anwesenheit + aktive Mitarbeit
2. Termingerechte Lektüre der Pflichtliteratur + Bearbeitung dazu gestellter Aufgaben
3. Verpflichtende Absolvierung der Rechercheschulung in der Fachbereichsbibliothek
4. Verfassen eines Thesenpapiers
5. Schriftlicher Zwischentest
6. Schriftlicher Abschlusstest

Schriftliche Beiträge aller Lehrveranstaltungstypen der SPL 10 können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden; dazu zählen insbesondere Arbeiten der Pro-, Bachelor- und Masterseminarstufe, aber auch Lehrveranstaltungsprüfungen (z.B. Vorlesungsprüfung) und Teilprüfungen (z.B. Zwischentest, 'Hausübungen').

 

Literatur

Die Primärliteratur wird auf Moodle zur Verfügung gestellt.

Auswahl methodischer Literatur (in der UB online verfügbar bzw. zur Anschaffung empfohlen):
- Felsner, Kristin, Holger Helbig und Therese Manz: Arbeitsbuch Lyrik. 2., aktual. Aufl., Berlin: Akademie Verlag 2012.
- Martínez, Matías und Michael Scheffel: Einführung in die Erzähltheorie. 11., überarb. und aktual. Aufl., München: Beck 2019. [oder neuere Auflage]
- Schößler, Franziska: Einführung in die Dramenanalyse. 2., aktual. und überarb. Aufl., Stuttgart: Metzler 2017.

 

Prüfungsstoff

Lehrveranstaltungsinhalte, Foliensammlung und Handouts aller Lehreinheiten und besprochene methodische und literarische Texte

 

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der SPL10 sind grundsätzlich anwesenheitspflichtig.
Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung.
Maximal zweimaliges Fehlen ist erlaubt. Eine konsequenzlose Abmeldung ist bei wöchentlichen Lehrveranstaltungen bis vor der dritten LV-Einheit möglich, bei 14-tägigen Lehrveranstaltungen und Blöcken bis vor dem zweiten Termin.

- Verfassen eines Thesenpapiers (= Teilleistung I: 10% der Gesamtnote)
- Fristgerechte Abgabe der Rechercheübung ( = Teilleistung II: 10% der Gesamtnote)
- Schreiben des schriftlichen Zwischentests (= Teilleistung III: 30% der Gesamtnote)
- Schreiben des schriftlichen Abschlusstests (= Teilleistung IV: 50% der Gesamtnote)

Alle Teilleistungen müssen absolviert und positiv beurteilt worden sein, damit die Übung abgeschlossen werden kann.