Vorlesungs­verzeichnis

Masterarbeit Sprachwissenschaft

100137 SE 2025W

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Vortragende:

Nächster Termin

Dienstag, 09.12.2025 16:45-18:15 Seminarraum I Germanistik Hauptgebäude, 1.Zwischengeschoß, Stiege 7a über Stiege 9

 

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Reflexion, Diskussion und Präsentation der in Entstehung begriffenen Diplomarbeiten und Masterarbeiten. Gemeinsame Diskussion von Primär- und Sekundärliteratur, Methoden empirischen Arbeitens, Methoden wissenschaftlichen Schreibens.

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der SPL10 sind grundsätzlich anwesenheitspflichtig. Maximal zweimaliges Fehlen ist erlaubt. Eine konsequenzlose Abmeldung ist bei wöchentlichen Lehrveranstaltungen bis vor der dritten LV-Einheit möglich, bei 14-tägigen Lehrveranstaltungen und Blöcken bis vor dem zweiten Termin.

 

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Spätestens bis zur ersten Lehreinheit ist den Lehrveranstaltungsleiter:innen vorzulegen:
1.) eine mit dem/der Betreuerin akkordierte Bestätigung über die Betreuung der Abschlussarbeit
2.) ein Exposé der Masterarbeit inkl. Bibliographie.

Leistungsnachweise (im Semesterverlauf):
- Aktive Mitarbeit (Sie können sich bis vor der dritten Einheit ohne Begründung und ohne Konsequenzen wieder abmelden.)
- Nach- und Vorbereitungen der Sitzungen (insbes. in Form von Lektüre, kleineren Aufgaben)
- Präsentation der Studienabschlussarbeit (im Rahmen von Postersessions)

Schriftliche Beiträge aller Lehrveranstaltungstypen der SPL 10 können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden; dazu zählen insbesondere Arbeiten der Pro-, Bachelor- und Masterseminarstufe, aber auch Lehrveranstaltungsprüfungen (z.B. Vorlesungsprüfung) und Teilprüfungen (z.B. Zwischentest, 'Hausübungen').

 

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der SPL10 sind grundsätzlich anwesenheitspflichtig.
Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung.
Maximal zweimaliges Fehlen ist erlaubt. Eine konsequenzlose Abmeldung ist bei wöchentlichen Lehrveranstaltungen bis vor der dritten LV-Einheit möglich, bei 14-tägigen Lehrveranstaltungen und Blöcken bis vor dem zweiten Termin.