Vorlesungs­verzeichnis

Einführung in die Sprachwissenschaft

100126 EU 2022S

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Vortragende:

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung beschäftigt sich mit zentralen Bereichen und relevanten Begriffen der germanistischen Sprachwissenschaft. Dabei behandelt die Übung vorrangig die folgenden Themenblöcke:
- Semiotik
- Phonetik & Phonologie
- Morphologie
- Syntax
- Semantik
- Pragmatik
- Textlinguistik
Die Themenblöcke werden mittels praktischer Übungen erschlossen und vertieft. Die Lehrmethoden umfassen Direktunterricht, Diskussion, Gruppenarbeit und medienunterstütztes Lernen. Ziel der Übung ist die Erarbeitung eines Basiswissens der germanistischen Sprachwissenschaft, das es ermöglicht, im weiteren Studienverlauf linguistische Inhalte und Fragestellungen zu verstehen und selbstständig vertiefen zu können.

 

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Endnote setzt sich aus drei zu erbringenden Teilleistungen zusammen, mit folgender Gewichtung:
- Mitarbeit, Sitzungslektüre & Hausübungen: 20%
- Zwischenklausur (Semestermitte): 20%
- Abschlussklausur (Semesterende): 60%
Schriftliche Beiträge aller Lehrveranstaltungstypen der SPL 10 können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden; dazu zählen insbesondere Arbeiten der Pro-, Bachelor- und Masterseminarstufe, aber auch Lehrveranstaltungsprüfungen (z.B. Vorlesungsprüfung) und Teilprüfungen (z.B. Zwischentest, 'Hausübungen').

 

Literatur

Ernst, Peter (2011): Germanistische Sprachwissenschaft. Eine Einführung in die synchrone Sprachwissenschaft des Deutschen. 2. Aufl. Wien: facultas. (= UTB 2541)- sowie weitere im Rahmen des Kurses verlautbarte/zugänglich gemachte Materialien.bzw.: Auer, Peter (Hg.) (2013): Sprachwissenschaft. Grammatik Interaktion Kognition. Stuttgart/Weimar.

 

Prüfungsstoff

Inhalte der Übungseinheiten sowie der Pflichtlektüre.

 

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der SPL10 sind grundsätzlich anwesenheitspflichtig, ein dreimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.
Für einen positiven Abschluss der Übung sind in Summe mindestens 50% der gesamten Punkte aus den Teilleistungen erforderlich.