Vorlesungs­verzeichnis

Mittelhochdeutsch

100066 UE 2026W

Ansicht in u:find »

Vortragende:

Nächster Termin

Donnerstag, 08.10.2026 09:45-11:15 Seminarraum 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5

 

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In dieser Übung erwerben die Teilnehmer:innen grundlegende Kenntnisse der mittelhochdeutschen Sprache, die zum Verständnis von mittelalterlicher deutschsprachiger Literatur notwendig sind. Im Mittelpunkt stehen Sprachgeschichte, Aussprache, Formenlehre (Deklination, Konjugation), Syntax sowie zentrale Unterschiede zum Neuhochdeutschen. In jeder Sitzung werden spezifische Aspekte der Grammatik besprochen und anschließend durch gemeinsames Übersetzen geübt und gefestigt. Ziel der Lehrveranstaltung ist es, durch ein vertieftes Verständnis der sprachlichen Strukturen das Übersetzen zu erleichtern und sprachliche Besonderheiten sicher erkennen und einordnen zu können.
Als Textgrundlage dient Hartmanns von Aue 'Der arme Heinrich'. Anhand dieses Primärtextes werden das (Vor-)Lesen, Verstehen und Übersetzen mittelhochdeutscher Texten praktisch erprobt.

 

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Vor- und Nachbereiten der Einheiten und aktive Mitarbeit, Bearbeitung von Hausübungen, Zwischenklausur, Abschlussklausur.

Schriftliche Beiträge aller Lehrveranstaltungstypen der SPL 10 können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden; dazu zählen insbesondere Arbeiten der Pro-, Bachelor- und Masterseminarstufe, aber auch Lehrveranstaltungsprüfungen (z.B. Vorlesungsprüfung) und Teilprüfungen (z.B. Zwischentest, 'Hausübungen'). Die Verwendung von KI ist in dieser Lehrveranstaltung nicht erlaubt.

 

Literatur

Bitte als Print-Exemplar anschaffen:
Hartman von Aue: Der arme Heinrich, hrsg. v. Hermann Paul, bearb. von Kurt Gärtner, 18. Auflage, Berlin/New York 2010 (ATB 3).
(Achtung, nur 17. Auflage oder neuer)

 

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff sind die in der LV behandelten Inhalte und der Text des 'Armen Heinrich'.

 

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit (max. 2 Fehlzeiten)
- Vor- und Nachbereitung der Sitzungen
- Fristgerechte Abgabe der Hausübungen
Die Abschlussklausur muss bestanden werden. Wenn die Zwischenklausur negativ ausfallen sollte (Nicht Genügend = 5), dann muss die Abschlussklausur mindestens mit Befriedigend (= 3) bestanden werden.

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der SPL10 sind grundsätzlich anwesenheitspflichtig.
Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fernbleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung.
Maximal zweimaliges Fehlen ist erlaubt. Eine konsequenzlose Abmeldung ist bei wöchentlichen Lehrveranstaltungen bis vor der dritten LV-Einheit möglich, bei 14-tägigen Lehrveranstaltungen und Blöcken bis vor dem zweiten Termin.