Vorlesungs­verzeichnis

Mittelhochdeutsch

100007 UE 2025W

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Vortragende:

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese LV vermittelt die Grundlagen der mittelhochdeutschen Sprache. Die für das Verständnis von mittelalterlichen Texten zentralen Besonderheiten der Sprachstufe und -periode werden aus unterschiedlichen sprachgeschichtlichen und grammatikalischen Perspektiven beleuchtet. Behandelt werden unter anderem die historische Phonologie und Morphologie, die Syntax mittelhochdeutscher Texte sowie zentrale Aspekte zur historischen Semantik. Ziel ist es, durch das Verständnis dieser Strukturen das Übersetzen ins Neuhochdeutsche zu erleichtern und sprachliche Besonderheiten einordnen und analysieren zu können.

Als Textgrundlage dient Hartmanns von Aue 'Der arme Heinrich'. Mithilfe dieses Primärtextes werden (Vor)Lesen, Verstehen und Übersetzen von mittelhochdeutschen Texten eingeübt.

 

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Vorbereitung der Einheiten und aktive Mitarbeit, mehrere Hausübungen, Zwischenklausur, Abschlussklausur.

Schriftliche Beiträge aller Lehrveranstaltungstypen der SPL 10 können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden; dazu zählen insbesondere Arbeiten der Pro-, Bachelor- und Masterseminarstufe, aber auch Lehrveranstaltungsprüfungen (z.B. Vorlesungsprüfung) und Teilprüfungen (z.B. Zwischentest, 'Hausübungen').

 

Literatur

Bitte als Print-Exemplar anschaffen:
Hartman von Aue: Der arme Heinrich, hrsg. v. Hermann Paul, bearb. von Kurt Gärtner, 18. Auflage, Berlin/New York 2010 (ATB 3).
(Achtung, nur 17. Auflage oder neuer)

 

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff sind die in der LV behandelten Inhalte und der Text des 'Armen Heinrich'.

 

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit (max. 2 Fehlzeiten)
- Vor- und Nachbereitung der Sitzungen
- Fristgerechte Abgabe der Hausübungen

Die Abschlussklausur muss bestanden werden. Wenn die Zwischenklausur negativ ausfallen sollte (Nicht Genügend = 5), dann muss die Abschlussklausur mindestens mit Befriedigend (= 3) bestanden werden.

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der SPL10 sind grundsätzlich anwesenheitspflichtig.
Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung.
Maximal zweimaliges Fehlen ist erlaubt. Eine konsequenzlose Abmeldung ist bei wöchentlichen Lehrveranstaltungen bis vor der dritten LV-Einheit möglich, bei 14-tägigen Lehrveranstaltungen und Blöcken bis vor dem zweiten Termin.